Durch den massiven Frosteinbruch Mitte/Ende April 2017 wurden insbesondere der Wein- und Obstbau, aber auch Ackerbaukulturen in so gut wie allen Gebieten in Baden-Württemberg außerordentlich stark geschädigt. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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