FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 16.12.2009
3 - S 452.1/13

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 16.12.2009 (3 - S 452.1/13) - DRsp Nr. 2010/80090

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 16.12.2009 - Aktenzeichen 3 - S 452.1/13

DRsp Nr. 2010/80090

Grunderwerbsteuer; Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Nach Tz. 1 und Tz. 2 des Bezugserlasses ist bei der Veräußerung gemeindeeigener, erschlossener Grundstücke hinsichtlich der Einbeziehung von Erschließungsbeiträgen in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung danach zu unterscheiden, ob es sich um Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder um entsprechende Beiträge auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) handelt. Erschließungsbeiträge nach dem BauGB sind, sofern sie von der Kommune abgabenrechtlich geltend gemacht worden sind, nicht Teil der Gegenleistung (vgl. hierzu auch Tz. 1 letzter Satz des bundeseinheitlich abgestimmten Erlasses vom 25. Juli 2002 - 3 - S 452.1/13), während die auf der Grundlage des KAG erhobenen Beiträge stets dann in die Gegenleistung einzubeziehen sind, wenn die entsprechende Erschließungsanlage im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bereits fertig gestellt war.