FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 21.12.2010
3 -S 233.4/4
Fundstellen:
LSt-Kartei OFD Karlsruhe

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 21.12.2010 (3 -S 233.4/4) - DRsp Nr. 2011/80020

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 21.12.2010 - Aktenzeichen 3 -S 233.4/4

DRsp Nr. 2011/80020

Bewertung von Gemeinschaftsunterkünften bei Angehörigen der Kriminalpolizei, der Vollzugspolizei und der Bereitschaftspolizei des Landes

Mit den Bezugserlassen wurde zur Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei der Länder und Gemeinden sowie der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden Stellung genommen.

Nach Auskunft des Innenministeriums sind die Polizeibeamten sowie die Polizeianwärter nur noch in Zimmern untergebracht, die mit zwei Bediensteten belegt sind.

Ab 1. Januar 2011 ist aufgrund der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) vom 21. Dezember 2006 ( BGBl 2006 I S. 3385), geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 10. November 2010 ( BGBl 2010 I S. 1751), die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft [einschließlich Heizung und Beleuchtung] für den Bereich der Polizei des Landes lohnsteuerlich mit folgenden Monatsbeträgen zu bewerten:

Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 7 und höher Belegung mit zwei Bediensteten 92,70 Euro
Polizeianwärter Belegung mit zwei Bediensteten 61,80 Euro