FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 30.12.2021
FM3 - S 4600 - 1/42

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 30.12.2021 (FM3 - S 4600 - 1/42) - DRsp Nr. 2022/80126

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 30.12.2021 - Aktenzeichen FM3 - S 4600 - 1/42

DRsp Nr. 2022/80126

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nach § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG der nach § 13a Absatz 1 ErbStG zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird.