1.1 Einführung
1Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638, BayRS 611-7-2-F) wurde die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer in Bayern neu geregelt. 2Ab dem 1. Juli 2022 mit Auswirkung auf die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 wird unter Zugrundelegung der auf den 1. Januar 2022 in einer Hauptfeststellung ermittelten Äquivalenzbeträge auf den 1. Januar 2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge vorgenommen.
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