Verschiedene Kapitalanlagegesellschaften bieten Verträge (sog. Verwaltungs- oder Anlageverträge) an, aufgrund derer sich Anleger verpflichten, der Gesellschaft Kapital in einer bestimmten Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Anlagegesellschaften stellen den Anlegern hohe monatliche Renditen (Erträge) in Aussicht.
I. d. R. bestätigen die Anleger in den Anlagevermögen, daß sie sowohl über den Charakter als auch über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden.
Die Anleger haben regelmäßig die Wahl zwischen der monatlichen Wiederanlage der von den Kapitalanlagegesellschaften ausgewiesenen Erträge und der Auszahlung dieser Renditen.
Unabhängig von der Ertragslage der Kapitalanlagegesellschaften wurden den Anlegern hohe monatliche Renditen ausgewiesen oder Erträge im sog. Schneeballsystem aus den Kapitaleinlagen neu hinzugetretener Anleger ausgezahlt.
Die den Anlegern von den Kapitalanlagegesellschaften ausgezahlten bzw. gutgeschriebenen Erträge stellen im Zeitpunkt ihres Zuflusses (§ 11 Abs. 1 EStG) Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 EStG dar.
Einnahmen sind dem Stpfl. dann zugeflossen, wenn der Stpfl. wirtschaftlich über sie verfügen kann (BFH v. 14.2.1984, BStBl 1984 II S. 480).
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