Der BFH hat im Urteil vom 8. Oktober 2003 - II R 27/02 - entschieden, die Belastung aus einem unentgeltlichen Nutzungsrecht könne im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu H 163 und H 177 "Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte, die sich auf den Grundstückswert ausgewirkt haben"
In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder bitte ich, die insoweit abweichenden Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 8. Oktober 2003 - II R 27/02 - nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder:
Finanzministerium Baden-Württemberg
43 - S 3014/19
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
34 - S 3014b - 001 - 1384/04
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
III B 15 - S 3014b - 3/02
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
33 - S 3014 - 4/00
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
S 3014 - 13
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
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