Durch das Unwetter am 31. Juli 2004 sind in Teilen von Hamburg-Bergedorf (insbesondere Curslack, Neuengamme und Kirchwerder) beträchtliche Schäden durch Hagelschlag entstanden.
Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
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