FinMin Hessen - Erlass vom 04.01.2016
S 0320 A - 004 - II 11
Fundstellen:
Hess. StAnz. 1/2016 S. 6

FinMin Hessen - Erlass vom 04.01.2016 (S 0320 A - 004 - II 11) - DRsp Nr. 2016/80153

FinMin Hessen, Erlass vom 04.01.2016 - Aktenzeichen S 0320 A - 004 - II 11

DRsp Nr. 2016/80153

Steuererklärungsfristen; Hessisches Pilotprojekt zur Neuregelung der Abgabefristen

  1. I.

    Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015

  2. II.

    Fristverlängerung

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 2015 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

  • zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,

  • zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,

  • zur Umsatzsteuer sowie

  • zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes

nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) bis zum 31. Mai 2016 bei den Finanzämtern abzugeben.