Bund und Länder einigen sich auf Regelung für Spenden an die Tafeln - Minister Walter-Borjans: Rasche Übergangsregelung hat in NRW Nachteile für Spender vermieden.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an die Tafeln keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen. Damit fällt keine Umsatzsteuer an. Das Grundproblem wurde auf Initiative von Nordrhein-Westfalen auf Bund-Länder-Ebene auf die Agenda gesetzt.
Notwendig wurde diese Regelung nachdem ein Finanzamt in Sachsen die geltende Regelung des Umsatzsteuerrechts so auslegt hat, dass ein Bäcker Umsatzsteuer auf die gespendeten Brötchen zahlen musste. Nach Bekanntwerden dieses Falles durch Medienberichte reagierte das NRW-Finanzministerium umgehend und sorgte mit einer Übergangsregelung bis zur endgültigen Klärung durch Bund und Länder dafür, dass den Spenderinnen und Spendern von Lebensmitteln auch in der Zeit bis zur Entscheidung keine Nachteile entstanden. So wurde ein ähnlicher Fall wie in Sachsen vermieden.
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