Nach den bis einschließlich zum Erhebungszeitraum 2008 gültigen Gewerbesteuerrichtlinien 1998 ging im Fall der Einbringung eines Betriebes durch eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft der vortragsfähige Gewerbeverlust auf die Personengesellschaft über (Abschn. 68 Abs. 4 Satz 6 i. V. m. Abs. 2 GewStR 1998). Dieser konnte insoweit vom Gewerbeertrag der Personengesellschaft abgezogen werden, als er nach dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Kapitalgesellschaft entfiel. In die Gewerbesteuerrichtinien 2009 ist eine mit Abschn. 68 Abs. 4 Satz 6 GewStR 1998 vergleichbare Regelung nicht aufgenommen worden.
Nach meinem Erlass vom 11.06.2010 -
Ich bitte, in entsprechenden Sachverhalten ab dem Erhebungszeitraum 2009 davon auszugehen, dass ein Übergang des Gewerbeverlustes auf die Personengesellschaft nicht in Betracht kommt.
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