FinMin Rheinland-Pfalz - Erlass vom 03.09.2014
S 2230 A - St 31 1/St 31 5

FinMin Rheinland-Pfalz - Erlass vom 03.09.2014 (S 2230 A - St 31 1/St 31 5) - DRsp Nr. 2014/80691

FinMin Rheinland-Pfalz, Erlass vom 03.09.2014 - Aktenzeichen S 2230 A - St 31 1/St 31 5

DRsp Nr. 2014/80691

Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 2012

Soweit die nachfolgenden Ausführungen in den Tz. 1 - 2 zur Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten (LuF) gegenüber den grundlegenden Anordnungen lt. Rdvfg. vom 03.07.2006 - S 2230 A - St 31 1 - Ergänzungen oder Änderungen beinhalten, sind diese durch Randstrich, der allerdings nicht in InfO dargestellt werden kann, kenntlich gemacht.

1 Allgemeines

Für die Einkommensbesteuerung der LuF für das Kalenderjahr (Kj.) 2012 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2012/2013 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 03.07.2006 - S 2230 A - St 31 1 - soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2 Schätzungslandwirte

2.1 Allgemeines

Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 2 ff. der Rdvfg. vom 23.07.2006 - S 2230 A - St 31 1).

2.2 Schätzungsausgangsbetrag

2.2.1 Einteilung der Betriebe

Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.

1 2 3 4 5
Einteilung in die Gruppen Getreidebau Hackfruchtbau Veredelung Milchvieh Futterbau
Anbauflächen in % der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP)
Getreide über 50 über 50 über 50 unter 50 unter 50
Hackfrüchte