BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2001 - IV C 3 - S 2253 a - 15/01 (BStBl. I S. 780)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder teilt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen Folgendes mit:
Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 -BStBl. II S. 720 - und vom 28. Juni 2001 - BStBl. II S. 717 - sind noch nicht abgeschlossen. Die in o. a. BMF-Schreiben bekannt gemachte Übergangsregelung wird deshalb wie folgt geändert:
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