Beim Grundvermögen ist eine Hilfestellung bei der Ermittlung des Hilfswertes für die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen im Rahmen des EALG im Wege der Amtshilfe geboten. Die Amtshilfe sollte sich jedoch allgemein auf die eigentliche Ermittlung des Hilfswertes beschränken; umfangreiche Sachverhaltsermittlungen sollten durch die FÄ in diesem Zusammenhang nicht angestellt werden.
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