FinMin Sachsen - Erlass vom 30.12.2021
35 - S 3848/4/1-2021/77205

FinMin Sachsen - Erlass vom 30.12.2021 (35 - S 3848/4/1-2021/77205) - DRsp Nr. 2022/80122

FinMin Sachsen, Erlass vom 30.12.2021 - Aktenzeichen 35 - S 3848/4/1-2021/77205

DRsp Nr. 2022/80122

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nach § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG der nach § 13a Absatz 1 ErbStG zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird.