Nach einem Beschluss der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Umsatzsteuerfragen gilt Folgendes:
Die Lieferung von Flüssiggas, welches zur Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt wird, fällt unter die temporäre Steuersatzsenkung.
Die Lieferung von Gas in Flaschen oder Kartuschen fällt nicht unter die temporäre Steuersatzsenkung.
Das Legen eines Hauswärmeanschlusses fällt unter die temporäre Steuersatzsenkung.
Der Anschluss an ein örtliches Flüssiggasversorgungsnetz fällt unter die temporäre Steuersatzsenkung.
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