Im Fall eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, in dem es um die steuerliche Behandlung von Unternehmensanleihen mit unendlicher oder langer Laufzeit geht und die nicht vom Schreiben des BMF vom 10. April 2014 zu den Musterbedingungen des BdB -
Unternehmensanleihen mit langer Laufzeit sind dabei Anleihen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren.
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