Für entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigungen ist eine Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 EStG vorzunehmen, wenn die Vergabe dieser Konzession im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs erfolgte. Maßgebliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Geltungsdauer der Konzession.
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