FinMin Thüringen - Erlass vom 04.07.2008 G 1422 A - 28 - 204
FinMin Thüringen - Erlass vom 04.07.2008 (G 1422 A - 28 - 204) - DRsp Nr. 2008/92656
FinMin Thüringen, Erlass vom 04.07.2008 - Aktenzeichen G 1422 A - 28 - 204
DRsp Nr. 2008/92656
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. 2007 I S. 1912, BStBl 2007 I S. 630)
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36 Abs. 5aGewStG). Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei der Anwendung des § 8 Nr. 1 GewStG auch nachfolgende Grundsätze zu beachten:
I. Allgemeine Hinweise
1. Allgemeine Grundsätze zur Anwendung bestehender Richtlinien zu § 8GewStG
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