LAG Frankfurt/Main, vom 01.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 134/18
ArbG Frankfurt/Main, vom 12.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5377/17
Flugdienstuntauglichkeit einer Flugbegleiterin und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im BodendienstVorrang anderweitiger Beschäftigung im Bodendienst vor auflösender Bedingung wegen FlugdienstuntauglichkeitBetriebliches Eingliederungsmanagement vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch auflösende BedingungParallelentscheidung zu BAG 7 AZR 121/19 v. 26.02.2020
BAG, Urteil vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 7 AZR 100/19
DRsp Nr. 2020/11861
Flugdienstuntauglichkeit einer Flugbegleiterin und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im BodendienstVorrang anderweitiger Beschäftigung im Bodendienst vor auflösender Bedingung wegen FlugdienstuntauglichkeitBetriebliches Eingliederungsmanagement vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch auflösende BedingungParallelentscheidung zu BAG 7 AZR 121/19 v. 26.02.2020
Orientierungssätze:1. Das Arbeitsverhältnis eines flugdienstuntauglichen Flugbegleiters endet nicht aufgrund der in § 20 Abs. 1 Buchst. a MTV Nr. 2 geregelten auflösenden Bedingung, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer eine solche Weiterbeschäftigung vom Arbeitgeber verlangt (Rn. 22).
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