I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionsklägerin (Klägerin) erwarb im Jahr 1998 von der I-GmbH eine noch zu errichtende Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Sanierungsobjektes. Der Kaufpreis betrug 187 600 DM, wovon --so die Vereinbarung der Kaufvertragsparteien-- auf den Grund und Boden 17 822 DM, auf die Altbausubstanz 17 822 DM und auf die Sanierungskosten 151 956 DM entfielen.
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