Die Ehefrau des Klägers war Eigentümerin des in L..., M...-Str. 14 belegenen Mietwohngebäudes, das eine Gesamtwohnfläche von 695 m2 hat. Ihr wurde auf Antrag ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 752.400,- DM für Modernisierungsmaßnahmen Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz 1999 gewährt.
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