I. 1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein 1976 gegründeter eingetragener Verein (V). Hinsichtlich Sinn und Zweck heißt es in § 2 der für das Streitjahr maßgebenden Satzung auszugsweise:
"2. Zweck des V ist die Pflege, Ausbreitung und Reinhaltung des Skatspiels nach den Bestimmungen der Skatordnung als einer Sportart, die in gemeinschaftsfördernder Weise besonders geeignet ist, geistige Fähigkeiten zu fördern und gesellschaftlich verbindend zu wirken."
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erließ gegen den Kläger für das Streitjahr Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|