FG Baden-Württemberg, vom 18.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 91/07
Folge von Verfahrensfehlern und Formfehlern beim Erlass einer Prüfungsanordnung durch ein örtlich unzuständiges Finanzamt
BFH, Beschluss vom 14.01.2010 - Aktenzeichen VIII B 104/09
DRsp Nr. 2010/3804
Folge von Verfahrensfehlern und Formfehlern beim Erlass einer Prüfungsanordnung durch ein örtlich unzuständiges Finanzamt
1. NV: Ob und in welchem Umfang sich das Finanzamt auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, hängt - wie im umgekehrten Fall, dass sich der Steuerpflichtige auf Treu und Glauben beruft - von den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und wirft keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf.2. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass § 127AO auf Ermessensentscheidungen grundsätzlich nicht anwendbar ist.