Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 21.04.2021 (Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
3.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.399,54 € festgesetzt.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte deliktische Schadensersatzansprüche nach dem Kauf eines - ausgestattet mit einem durch die Beklagte hergestellten Motor der Baureihe EA 288 - Gebrauchtfahrzeuges VW Touran 1.6 TDI am 23.05.2017 bei einem Händler zu einem Kaufpreis von 26.330,00 € geltend. Der km-Stand bei Kauf betrug 4.444 km, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Erstgerichts 59.752 km.
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