Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 29.06.2017, Aktenzeichen
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.800,00 € festgesetzt.
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 29.06.2017, Aktenzeichen
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seinen Hinweisbeschluss vom 12.01.2021 (Bl. 237 ff. d.A.). Auch die Ausführungen der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.03.2021 rechtfertigen keine hiervon abweichende Beurteilung.
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