Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 08.03.2021,
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Ablehnung eines Antrages auf das Ruhen einer hälftigen Anstellung.
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