OLG Nürnberg - Urteil vom 27.03.2008
8 U 1374/07
Vorinstanzen:
LG Amberg, vom 20.60.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 52/07

Forderung

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.03.2008 - Aktenzeichen 8 U 1374/07

DRsp Nr. 2009/16332

Forderung

In dem Rechtsstreit

wegen Forderung

erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg - 8. Zivilsenat - durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Schmidt, Richterin am Oberlandesgericht Schwarz und Richter am Oberlandesgericht Rebhan aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.02.2008 folgendes Endurteil

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 20.06.2007 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV: Die Revision wird zugelassen.

Beschluss: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 16.361,34 Euro.

Gründe:

I. Die Klägerin, die der KG, an der der Beklagte als Kommanditist beteiligt ist, ein Darlehen gewährt hat, macht in Höhe der von der KG an den Beklagten ausgeschütteten Beträge Ansprüche gegen diesen mit der Begründung geltend, dieser habe Ausschüttungen bezogen, während sein Kapitalanteil durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert war.