FG Hamburg - Urteil vom 05.06.2003
VII 97/00
Normen:
EStG (1996) § 3 Nr. 66 ;

Forderungserlass als steuerfreier Sanierungsgewinn?

FG Hamburg, Urteil vom 05.06.2003 - Aktenzeichen VII 97/00

DRsp Nr. 2003/13950

Forderungserlass als steuerfreier Sanierungsgewinn?

Zur Sanierungsbedürftigkeit bei der Verpflichtung zur Freistellung von Gesellschaftsschulden im Zuge der Veräußerung von GmbH-Anteilen.

Normenkette:

EStG (1996) § 3 Nr. 66 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die steuerfreie Berücksichtigung eines Sanierungsgewinns.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine seit 1987 tätige Gesellschaft, die zunächst in Fortführung eines bereits 1929 gegründeten Unternehmens ... Auktionen betrieb. Das Stammkapital betrug 105.000,- DM, woran im Streitjahr A und B mit je 35.000,- DM beteiligt waren und A als Treuhänder für die G GmbH weitere 35.000,- DM hielt.