Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, für den Zeitraum Januar bis Dezember 2005 Vergütung von Vorsteuer zu verlangen, und dabei insbesondere um die Frage, ob ein wirksamer Vergütungsantrag gestellt wurde.
Die Klägerin ist ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, dessen Gegenstand die Fabrikation und der Vertrieb von … ist.
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