Die Anhörungsrüge der Kläger gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2021 – X R 33/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|