FG Niedersachsen - Urteil vom 23.05.2023
8 K 10/23
Normen:
FGO § 52a; FGO § 52d;

Formgerechte Klageerhebung bei Verletzung der Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs durch Nutzung des Telefaxes

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2023 - Aktenzeichen 8 K 10/23

DRsp Nr. 2024/8196

Formgerechte Klageerhebung bei Verletzung der Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs durch Nutzung des Telefaxes

1. Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. 2. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. 3. Der verspätete richterliche Hinweis auf die Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs rechtfertigt allein nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Normenkette:

FGO § 52a; FGO § 52d;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klage formgerecht erhoben worden ist.

Nachdem der Beklagte in Abweichung zur Einkommensteuererklärung 2020 den Anteil der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 %-Regelung bestimmt und dem Einkommensteuerbescheid 2020 zugrundgelegt hatte, legte der Prozessbevollmächtigte hiergegen Einspruch ein, den der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 07.12.2022 als unbegründet zurückwies.

Hiergegen erhob der Prozessbevollmächtigte mit Telefax vom 10.01.2023 (16.06 Uhr) Klage, deren Eingang das Gericht mit Verfügung vom 18.01.2023 bestätigte.