Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.07.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
A.
Die Klägerin betreibt gewerblich die Unterstützung von Personen beim Erwerb von Doktor-, Ehrendoktor- und Professorentiteln. Sie nimmt den Beklagten auf Zahlung einer vertraglichen Vergütung in Anspruch.
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