Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I - 13. Zivilkammer - vom 7. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückgewähr einer Entgeltzahlung für Kinderbetreuung.
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