BFH - Urteil vom 18.05.2000
IV R 28/98
Normen:
EStG §§ 2 4 Abs. 1 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1455

Forstfläche als BV; Liebhaberei

BFH, Urteil vom 18.05.2000 - Aktenzeichen IV R 28/98

DRsp Nr. 2000/7388

Forstfläche als BV; Liebhaberei

Eine durch Anpflanzung und Anflug entstandene Waldfläche ist Teil eines forstwirtschaftlichen Betriebs, sofern sie nicht in einer Weise umgestaltet wird, dass von notwendigem PV auszugehen ist. Ein LuF, der keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder nach Abs. 3 EStG durchführt, und der deshalb keine steuerlich relevanten Verluste aus dem Forstbetrieb nachweisen kann, kann sich aufgrund fehlender objektiver Beweisanzeichen nicht auf einen Liebhabereibetrieb berufen.

Normenkette:

EStG §§ 2 4 Abs. 1 3 ;

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin) wurde im Streitjahr mit ihrem am ... verstorbenen Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt; mit ihren beiden Söhnen, den Klägern und Revisionsklägern zu 2 und 3 (Kläger), führt sie den Rechtsstreit zugleich als Rechtsnachfolgerin des Erblassers fort.