FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.10.2019
2 K 1234/17
Normen:
EStG § 1 Abs. 1; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 34c Abs. 1; AO § 8; DBA-USA Art. 15; DBA-USA Art. 18A; DBA-USA Art. 23 Abs. 5;

Fortbestehen eines Wohnsitzes im Inland bei der Einkommensteuerpflicht

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 2 K 1234/17

DRsp Nr. 2021/11252

Fortbestehen eines Wohnsitzes im Inland bei der Einkommensteuerpflicht

Es ist im Regelfall davon auszugehen, dass ein Wohnsitz i. S. des § 8 AO im Inland (fort-)besteht, wenn ein in das Ausland versetzter Steuerpflichtiger eine Wohnung im Inland beibehält, deren Benutzung ihm jederzeit möglich und die dergestalt ausgestattet ist, dass sie jederzeit als Bleibe dienen kann

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 34c Abs. 1; AO § 8; DBA-USA Art. 15; DBA-USA Art. 18A; DBA-USA Art. 23 Abs. 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit der Einkommensteuer zu unterwerfen sind.