Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kosten für ein Aufbaustudium des Klägers an der privaten Fachhochschule Nordakademie mit dem angestrebten Abschluss "Diplom-Betriebswirt (FH)" bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten (WK) in voller Höhe oder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) lediglich beschränkt abzugsfähig sind.
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