Streitig ist nach Ergehen des Haftungsänderungsbescheids vom 26.10.2011 jetzt noch, ob das beklagte Finanzamt (FA) hinsichtlich der verbleibenden Haftungssumme in Höhe von … EUR zu Recht die Klägerin (Klin.) gemäß § 191 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 25 Handelsgesetzbuch (HGB) als Haftende für Steuerverbindlichkeiten der Frau N in Anspruch genommen hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|