1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dresden vom 14.09.2023, Az.:
Die von dem Kläger an die Beklagte aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Dresden vom 16.12.2022 zu erstattenden Kosten werden auf 1.193,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2023 festgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Kostenfestsetzung vom 17.01.2023 zurückgewiesen.
2. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
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