I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einem 1984 errichteten Wohngebäude. Dieses enthält im Erd- und Kellergeschoss Wohnräume, die über eine gemeinsame Eingangsdiele zu erreichen und räumlich nicht gegeneinander abgeschlossen sind. Die Räume im Erdgeschoss bewohnte die Klägerin mit ihrer Familie, während die im Kellergeschoss gelegenen seit 1984 von der Schwiegermutter der Klägerin als Wohnung genutzt wurden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|