Fortsetzung des Einspruchsverfahrens gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners
FG München, Urteil vom 16.10.2014 - Aktenzeichen 14 K 2328/11
DRsp Nr. 2015/2229
Fortsetzung des Einspruchsverfahrens gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners
1. Das Recht des Schenkers, unter bestimmten Voraussetzungen seinen 4/5-Anteil am Grundstück von dem Beschenkten zurückfordern und seinem Vermögen wieder zuführen zu können, hat Vermögenswert. Der spätere unentgeltliche Verzicht auf dieses Recht ist eine unter den Voraussetzungen des § 1AnfG (Gläubigerbenachteiligung) durch Duldungsbescheid gegenüber dem Beschenkten anfechtbare Rechtshandlung.2. Ein Einspruchsverfahren gegen einen Duldungsbescheid, der sich durch die Unterbrechung nicht erledigt hat, wird mit der Eröffnung des (Regel-)Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners unterbrochen. Der Insolvenzverwalter kann das Verfahren durch einfache Erklärung gegenüber dem FA entsprechend § 17 Abs. 1 S. 2 AnfG aufnehmen.
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