I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie beantragten mit Schreiben vom 27. März 1991, das am 28. März 1991 (Gründonnerstag) beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--), eingegangen ist, die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1989 nachträglich von 0 DM (so die Festsetzung vom 21. Juni 1989) auf 44 423 DM zu erhöhen, und zwar mit der Begründung, dies sei das Ergebnis der inzwischen erstellten Einkommensteuererklärung für diesen Veranlagungszeitraum.
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