Streitig ist zwischen den Beteiligten noch, ob, wie und in welchem Umfang Vermögensmehrungen eines Rechtsanwalts als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung einer Partnergesellschaft bzw. als steuerpflichtige Umsätze der Partnergesellschaft zu erfassen sind.
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