FG Münster - Urteil vom 15.06.2010
15 K 5312/07 U
Normen:
AO § 356 Abs. 2; AO § 155;

Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

FG Münster, Urteil vom 15.06.2010 - Aktenzeichen 15 K 5312/07 U

DRsp Nr. 2010/18778

Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

1. Das ein FA einer USt-Berechnung keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt hat, steht deren Qualifizierung als VA i.S.d. § 155 AO nicht entgegen, weil die unterlassene Rechtsbehelfsbelehrung lediglich zu einer Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist führt. 2. Eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL führt allenfalls zur Rechtswidrigkeit der darauf beruhenden USt-Festsetzungen, nicht aber zu deren Nichtigkeit.

Normenkette:

AO § 356 Abs. 2; AO § 155;

Tatbestand:

Streitig ist, ob insbesondere verfahrensrechtliche Hindernisse dem Erlass von Umsatzsteuer(USt)-Bescheiden für 1991 und 1992 an den Kläger (Kl.) in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter über das Vermögen der Firma A KG (KG) entgegenstehen, in denen gemäß seinem Antrag zu seinen Gunsten USt-Minderungen festgesetzt werden sollen.