FG Berlin - Urteil vom 10.01.2003
3 K 3379/98
Normen:
EStG § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 ;

Frage der Steuerschuldnerschaft einer ausländischen Vergütungsgläubigerin

FG Berlin, Urteil vom 10.01.2003 - Aktenzeichen 3 K 3379/98

DRsp Nr. 2003/17249

Frage der Steuerschuldnerschaft einer ausländischen Vergütungsgläubigerin

Die Frage der Steuerschuldnerschaft einer ausländischen Vergütungsgläubigerin muss in einem Freistellungs- oder Erstattungsverfahren geltend gemacht werden.

Normenkette:

EStG § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beigeladene, eine im Inland ansässige GmbH, war ... Veranstalterin für Deutschland der X.-Band. Sie schloss hierzu mit der in Y. ansässigen Klägerin einen Vertrag "über die Gewährung von Namens- und Sponsorenrechten für Engagements im Rahmen der X.-Band- Tournee ... in Deutschland" (vgl. B1. 102 ff. FG 3 B 3295/98) ab. Hierfür hatte die Beigeladene an die Klägerin ein Entgelt von ... DM zu zahlen, für das sie einen Steuerabzug 11/1998 für beschränkt Steuerpflichtige zur Körperschaftsteuer von ... DM und zum Solidaritätszuschlag von ... DM anmeldete.

Gegen diese Anmeldung richtet sich nach erfolglosem Einspruch die Klage:

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist nicht begründet.