Die Beigeladene, eine im Inland ansässige GmbH, war ... Veranstalterin für Deutschland der X.-Band. Sie schloss hierzu mit der in Y. ansässigen Klägerin einen Vertrag "über die Gewährung von Namens- und Sponsorenrechten für Engagements im Rahmen der X.-Band- Tournee ... in Deutschland" (vgl. B1. 102 ff. FG 3 B 3295/98) ab. Hierfür hatte die Beigeladene an die Klägerin ein Entgelt von ... DM zu zahlen, für das sie einen Steuerabzug 11/1998 für beschränkt Steuerpflichtige zur Körperschaftsteuer von ... DM und zum Solidaritätszuschlag von ... DM anmeldete.
Gegen diese Anmeldung richtet sich nach erfolglosem Einspruch die Klage:
Die Klage ist nicht begründet.
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