FG Düsseldorf - Urteil vom 07.07.2005
11 K 3457/02 G, F
Normen:
EStG § 4 § 15 § 18 § 20 Abs. 3 § 21 ; BGB § 604 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1858

Freiberufliche Praxis-GbR; Abfärbewirkung; Betriebsaufspaltung; personelle Verflechtung; Grundstücksvermietung; Labor-GmbH; Grundstücksüberlassung; Gesellschafterbeitrag; Sonderbetriebsvermögen; Betriebsvermögen; Besitz-Einzelunternehmen; Bilanzierungskonkurrenz - Betriebsvermögenskonkurrenz bei Betriebsaufspaltung und Qualifizierung von Einkünften i.S. der sog. Abfärbung

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2005 - Aktenzeichen 11 K 3457/02 G, F

DRsp Nr. 2005/12724

Freiberufliche Praxis-GbR; Abfärbewirkung; Betriebsaufspaltung; personelle Verflechtung; Grundstücksvermietung; Labor-GmbH; Grundstücksüberlassung; Gesellschafterbeitrag; Sonderbetriebsvermögen; Betriebsvermögen; Besitz-Einzelunternehmen; Bilanzierungskonkurrenz - Betriebsvermögenskonkurrenz bei Betriebsaufspaltung und Qualifizierung von Einkünften i.S. der sog. "Abfärbung"

1. Überlässt ein zu 50% an einer freiberuflichen Praxis-GbR beteiligter Gesellschafter dieser unentgeltlich ein Grundstück, das die GbR wiederum als wesentliche Betriebsgrundlage an eine von dem Gesellschafter beherrschte Labor-GmbH vermietet, so kann eine Abfärbewirkung i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG aufgrund der Vermietung nicht durch eigene gewerbliche Einkünfte der GbR eintreten, da eine Betriebsaufspaltung zwischen ihr und der GmbH mangels personeller Verflechtung ausscheidet.