FG Hamburg, vom 14.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen I 497/99
Freiberufliche Tätigkeit bei Heilhilfsberufen
BFH, Beschluss vom 20.03.2003 - Aktenzeichen IV R 69/00
DRsp Nr. 2003/7277
Freiberufliche Tätigkeit bei Heilhilfsberufen
»Anfrage des IV. Senats an den XI. Senat des BFH: Setzt die Ähnlichkeit eines nicht in § 18EStG aufgeführten Heilhilfsberufs mit dem Beruf des Krankengymnasten eine staatliche Erlaubnis voraus?Der IV. Senat fragt beim XI. Senat an, ob er an der im Beschluss vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95 (BFH/NV 1997, 293) geäußerten Auffassung festhält, dass die Ähnlichkeit eines Heilhilfsberufs mit dem Beruf des in § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG aufgeführten Krankengymnasten voraussetzt, dass für die Ausübung dieses Berufs (auch) eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist.«