Die Beteiligten streiten darüber, ob die Tätigkeit der Klägerin im Jahre 1992 als Personal- und Unternehmensberaterin zu Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb geführt hat.
Die Klägerin studierte Rechtswissenschaften, anschließend Psychologie. Sie schloss die Studiengänge erfolgreich mit erstem Examen und Diplom ab.
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