Freiberufliche Tätigkeit eines Dipl.-Ing. als EDV-Berater
FG Hamburg, Urteil vom 13.09.2002 - Aktenzeichen VI 170/00
DRsp Nr. 2003/522
Freiberufliche Tätigkeit eines Dipl.-Ing. als "EDV-Berater"
Derjenige, der aufgrund eines Studiums berechtigt ist, den Titel Dipl. Ing. zu führen, übt im Bereich der EDV auch dann eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn er Anwendersoftware entwickelt.