Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Gewerbebetrieb unterhält und damit der Gewerbesteuer unterliegt.
Die Klägerin (Klin.) ist mit Vertrag vom 23.12.1993 gegründet worden und betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine pathologische Gemeinschaftspraxis, die histologische und zytologische Untersuchungen für niedergelassene Kassenärzte sowie für Krankenhäuser und deren privat liquidierende Chefärzte durchführt.
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